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22.8.07

Mitmachen! Petition zur Beendigung der Abmahnwelle

Die sehr speziellen deutschen Gegebenheiten für Abmahnungen sind zu einem ernsthaften Problem für Selbständige geworden. Nur in Deutschland hat der Abgemahnte die Kosten einer Abmahnung (auch einer ungerechtfertigten) zu tragen und dies hat dazu geführt, dass findige Juristen daraus eine ganz eigene Form von Internetgeschäft gemacht haben (s. Heise-Artikel Abmahner und Absahner: Anwälte packen aus oder die Doktorarbeit von RA Dr. Martin Bahr).


Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. Begründung: Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen. Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478 (Zitat von der Webseite)

Mehrere Hundert Mitzeichner tragen sich zur Zeit dort täglich auf der Webseite ein, damit diese Petition unterstützt wird - also mitmachen!

Wenn Sie selbst abgemahnt worden sind, hilft die Seite von Abmahnung-Welle und die umfangreiche Infoseite zu Abmahnungen bei Dr. Web Weblog weiter. Eine erschreckend lange und bestimmt unvollständige Liste von Abmahngründen sowie weitere wertvolle Hinweise für Abgemahnte finden sich bei der Anwaltskanzlei Internetrecht-Rostock.

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